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Was tun bei der ersten polizeilichen Vernehmung?

Schweigen, Anwalt verlangen, nichts unterschreiben — die wichtigsten Schritte.

Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden oder vor Ort vernommen werden sollen, gilt: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen, bis Sie anwaltlich beraten sind.

Checkliste

  • Anwalt verlangen — das ist Ihr gutes Recht
  • Keine freiwilligen Aussagen ohne Beratung
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben
  • Akteneinsicht erst nach Mandatserteilung sinnvoll planen

Ein früher Anwaltseinsatz kann Ermittlungsfehler aufdecken und zu einer Einstellung führen.

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