Was tun bei der ersten polizeilichen Vernehmung?
Schweigen, Anwalt verlangen, nichts unterschreiben — die wichtigsten Schritte.
Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden oder vor Ort vernommen werden sollen, gilt: Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen, bis Sie anwaltlich beraten sind.
Checkliste
- Anwalt verlangen — das ist Ihr gutes Recht
- Keine freiwilligen Aussagen ohne Beratung
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben
- Akteneinsicht erst nach Mandatserteilung sinnvoll planen
Ein früher Anwaltseinsatz kann Ermittlungsfehler aufdecken und zu einer Einstellung führen.