Verkehrsrecht
Führerscheinentzug, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht und Bußgeldverfahren — schnelle Verteidigung in Berlin.
Verkehrsstrafrecht verlangt oft schnelles Handeln: Fristen für Einspruch, Fahrverbote und MPU-Anordnungen laufen ab, bevor viele Mandanten überhaupt die Tragweite erkennen. Wir vertreten Sie in Bußgeld-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr — von der Anhörungsverfügung bis zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Typische Mandate
- Trunkenheitsfahrt und Fahren unter Einfluss von Drogen (§ 24a, § 316 StGB)
- Führerscheinentzug und drohende MPU — rechtzeitige Gegenargumentation
- Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße mit Fahrverbot oder Punkten in Flensburg
- Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis — auch bei ausländischen Führerscheinen
Warum Timing wichtig ist
Gegen Bußgeldbescheide können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Wird der Führerschein vorläufig entzogen, müssen wir oft innerhalb von 48 Stunden reagieren. Wir prüfen Messprotokolle, Gutachten und Verfahrensfehler — und beantragen, wo möglich, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder eine Milderung der Sanktion.
Unser Vorgehen
1. Sofortanalyse — Bescheid, Aktenlage, Fristen
2. Strategie — Einspruch, Verfahrenseinstellung oder Verhandlung
3. Vertretung — vor der Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft und Gericht
4. Nachsorge — MPU-Vorbereitung, Wiedererteilung, Versicherungsfragen
MPU und Wiedererteilung
Wenn eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet wird, begleiten wir Sie bei der Vorbereitung: Fristen, Gutachten, Anträge auf vorläufige Fahrerlaubnis. Nach Entzug der Fahrerlaubnis prüfen wir Wege zur Wiedererteilung und vertreten Sie in allen Instanzen.
Kosten und Versicherung
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Umfang des Mandats. Bußgeldverfahren sind oft günstiger als Strafverfahren — im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Verkehrsrecht häufig — wir prüfen Deckung für Sie.
Wenn Ihnen der Führerschein oder Ihr Beruf am Steuer wichtig ist, sollten Sie nicht abwarten. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch — wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.