Ermittlungsverfahren
Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung — wir sind ab dem ersten Moment an Ihrer Seite.
Die Ermittlungsphase entscheidet oft über den Ausgang des gesamten Verfahrens. Was in den ersten Tagen und Wochen passiert — ob Sie sich äußern, welche Beweise gesichert werden, ob Haft oder Beschlagnahme angeordnet wird — kann Jahre später noch in Revision und Berufung nachwirken. Als Strafverteidiger begleite ich Beschuldigte von dem Moment an, in dem Ermittlungsbehörden in ihr Leben eintreten: bei Durchsuchung, Festnahme, Vorladung oder stiller Akteneinsicht.
Wann Sie uns sofort kontaktieren sollten
Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Rufen Sie uns an, wenn:
- eine Haus- oder Geschäftsdurchsuchung angekündigt oder durchgeführt wurde,
- Sie festgenommen wurden oder ein Haftbefehl droht,
- die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie zur Vernehmung laden,
- Datenträger, Fahrzeuge oder Vermögen beschlagnahmt wurden,
- Sie als Zeuge geladen werden, aber befürchten, in den Verdacht zu geraten,
- Ihnen mitgeteilt wurde, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde — auch ohne konkrete Vorladung.
Schweigen Sie in der Vernehmung zu Tatvorwürfen und verlangen Sie einen Anwalt. Das ist Ihr gutes Recht nach § 136 StPO. Aussagen ohne anwaltliche Vorbereitung sind schwer rückgängig zu machen.
Typische Ermittlungsschritte — und unsere Rolle
Durchsuchung und Beschlagnahme
Bei Durchsuchungen prüfen wir die Rechtmäßigkeit des Beschlusses, die Grenzen des Durchsuchungsumfangs und ob Beschlagnahmen verhältnismäßig sind. Wir beantragen die Herausgabe von Daten, die nicht zum Verfahren gehören, und wahren Ihre Verfahrensrechte vor Ort — auch wenn wir nicht physisch anwesend sein können, bereiten wir Sie auf das Verhalten bei Durchsuchung vor.
Vernehmung und Akteneinsicht
Vor jeder Beschuldigtenvernehmung analysieren wir die vorhandenen Akten, bereiten Sie auf Fragen und Strategieoptionen vor und begleiten Sie zum Termin. Wir nutzen Akteneinsicht, um Beweislage, Zeugen und Verfahrensfehler früh zu erkennen — oft entstehen hier Ansatzpunkte für Einstellung oder Einschränkung des Vorwurfs.
Haft und einstweilige Maßnahmen
Bei Haftbefehl, vorläufiger Festnahme oder Untersuchungshaft reagieren wir fristgerecht: Haftprüfung, Haftbeschwerde, Argumentation gegen Haftgründe. Schnelle Reaktion ist entscheidend — Fristen von 48 Stunden oder weniger sind in der Haftpraxis keine Seltenheit.
Unser Vorgehen in der Ermittlungsphase
1. Erstkontakt — auch nachts und am Wochenende im Notfall erreichbar
2. Aktenanalyse — Einsicht, Beweismittel, Verfahrensstand
3. Strategie — Schweigen, Teilgestaltung, Einstellungsantrag oder kooperative Linie
4. Kommunikation — mit Staatsanwaltschaft und Polizei im Interesse des Mandats
5. Nachverfolgung — bis Anklage, Einstellung oder Verfahrenseinstellung
Kosten und Versicherung
Die Kosten richten sich nach dem RVG und dem Umfang des Mandats. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen Verteidigungskosten — wir prüfen Deckung und Selbstbeteiligung für Sie.
Die Ermittlungsphase ist nicht der Zeitpunkt für Abwarten. Kontaktieren Sie uns, sobald Sie von einem Verfahren erfahren — wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, im Notfall sofort.