BtMG — Drogenstrafrecht
Verteidigung bei Besitz, Handel und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Drogenstrafrecht erfordert spezifisches Fachwissen: von der Besitzdelikts-Schwelle über Handelsdelikte bis zum Fahren unter Einfluss von Cannabis oder anderen Substanzen. Die rechtliche Landschaft hat sich in den letzten Jahren deutlich verschoben — insbesondere durch die teilweise Entkriminalisierung von Cannabis und neue Grenzwerte im Straßenverkehr. Wir vertreten Beschuldigte in allen Phasen: von der Durchsuchung nach „kleiner Menge“ bis zur Hauptverhandlung wegen Handel oder Einfuhr.
Typische Verfahren und Vorwürfe
- Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum — Abgrenzung, Schwelle, Verwertbarkeit von Fundorten
- Handel, Erwerb und Einfuhr — Beweisketten, Telekommunikationsüberwachung, Verpackungsgrößen
- Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln (BtMG / StVG) — Blut- und Speichelwerte, Grenzwerte
- Durchsuchungen in Wohnung, Fahrzeug oder am Körper — Rechtmäßigkeit und Beschlagnahme
- Gemeinschaftliche Besitzdelikte — Abgrenzung Eigenkonsum vs. gemeinschaftlicher Besitz
Warum Fachkenntnis entscheidend ist
Nicht jede gefundene Substanz führt automatisch zu einer Verurteilung. Wir prüfen:
- Rechtmäßigkeit der Durchsuchung — Durchsuchungsbeschluss, Anlass, Umfang
- Verwertbarkeit von Aussagen — Vernehmung ohne Belehrung, Schweigen
- Gutachten und Laborbefunde — Wirkstoffgehalt, Messmethoden, Kette der Beweissicherung
- Schwellenwerte und neue Regelungen — z. B. Cannabis-Konsum in Abgrenzung zum Handel
- Verfahrensfehler — Fristen, Akteneinsicht, Beweisanträge
Unser Verteidigungsansatz
Nach dem Erstgespräch analysieren wir Akten, Gutachten und Beweislage. Wir bereiten Sie auf Vernehmungen vor, kommunizieren mit Ermittlungsbehörden und entwickeln eine Strategie — von der Verfahrenseinstellung bis zur umfassenden Verteidigung in der Hauptverhandlung. Ziel ist, wo möglich Einstellung oder milde Sanktionen zu erreichen; wo nötig, setzen wir Verfahrensfehler und Beweisfragen konsequent durch.
Fahren unter Einfluss — eng mit Verkehrsrecht verzahnt
Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln kann straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben: Führerscheinentzug, MPU, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Wir vertreten Sie in beiden Verfahrenssträngen und koordinieren Fristen für Einspruch und Haftprüfung.
Kosten und Erstberatung
Die Kosten richten sich nach dem RVG. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen Verteidigungskosten — wir prüfen Deckung für Sie.
Wenn Sie von einer Durchsuchung, einer Vorladung oder einem BtMG-Verfahren erfahren, sollten Sie nicht abwarten. Kontaktieren Sie uns früh — auch im Notfall erreichbar.