Jugendstrafrecht
Besondere Sorgfalt bei jungen Beschuldigten — Aufklärung und faire Verfahren.
Junge Menschen brauchen eine Verteidigung, die Erziehungsgedanken und Verfahrensrecht verbindet. Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende können Schulweg, Ausbildung und spätere Berufschancen nachhaltig belasten — oft über die unmittelbare Strafe hinaus. Wir begleiten Beschuldigte und Familien verständlich und einfühlsam, von der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme bis zur Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter.
Für wen wir vertreten
- Jugendliche (14–17 Jahre) — Jugendstrafrecht (JGG)
- Heranwachsende (18–20 Jahre) — Abgrenzung Jugend- vs. Erwachsenenstrafrecht
- Eltern und Sorgeberechtigte — Beratung zu Verfahren, Schulfragen, Mediation
Typische Vorwürfe reichen von Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz bis zu Verkehrsdelikten, Cybercrime und Schulstreitigkeiten mit strafrechtlicher Dimension.
Unser Ansatz — Erziehung statt Überreaktion
Das Jugendstrafrecht priorisiert Erziehung und Resozialisierung. Wir nutzen diese Grundlage aktiv:
- Erzieherische Maßnahmen statt harter Strafe, wo rechtlich möglich
- Begleitung bei polizeilicher Vernehmung — Schweigen, Aussage, Teilgestaltung
- Abstimmung mit Eltern, Schulen und Jugendämtern — transparent und mandatsorientiert
- Schadenswiedergutmachung und Mediation — außergerichtliche Lösungen
- Vermeidung von Eintragungen — wo Einstellung oder mildere Sanktionen erreichbar sind
Ziel ist ein Ergebnis, das die Zukunft des jungen Menschen nicht unnötig belastet — ohne die Ernsthaftigkeit des Verfahrens zu unterschätzen.
Verfahrensablauf — was Familien erwarten können
1. Erstkontakt — oft durch Eltern; wir erklären Verfahren, Rechte und nächste Schritte
2. Akteneinsicht und Strategie — Jugendrichter, Erziehungsgedanke, Alternativen zur Strafe
3. Vorbereitung auf Vernehmung — altersgerecht, ohne Druck, mit klaren Optionen
4. Hauptverhandlung — Vertretung vor dem Jugendgericht, Plädoyer, Nachverfolgung
5. Nachsorge — bei Bewährung, sozialer Trainingsmaßnahme oder Auflagen
Besonderheiten im Jugendstrafrecht
- Schweigepflicht gegenüber Eltern ist nicht absolut — wir beraten, was sinnvoll geteilt wird
- Schulische Konsequenzen — oft parallel zum Verfahren; wir koordinieren, wo möglich
- Medien und Öffentlichkeit — besonders sensibel bei jungen Mandanten
Kosten und Versicherung
Die Kosten richten sich nach dem RVG. Eltern tragen in der Regel die Verteidigungskosten. Rechtsschutzversicherungen decken Jugendstrafrecht oft mit — wir prüfen Deckung und Selbstbeteiligung.
Wenn Ihr Kind oder ein naher Jugendlicher in ein strafrechtliches Verfahren gerät, sollten Sie früh anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen — bevor die erste Vernehmung ohne Vorbereitung stattfindet.