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Jugendstrafrecht

Besondere Sorgfalt bei jungen Beschuldigten — Aufklärung und faire Verfahren.

Junge Menschen brauchen eine Verteidigung, die Erziehungsgedanken und Verfahrensrecht verbindet. Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende können Schulweg, Ausbildung und spätere Berufschancen nachhaltig belasten — oft über die unmittelbare Strafe hinaus. Wir begleiten Beschuldigte und Familien verständlich und einfühlsam, von der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme bis zur Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter.

Für wen wir vertreten

  • Jugendliche (14–17 Jahre) — Jugendstrafrecht (JGG)
  • Heranwachsende (18–20 Jahre) — Abgrenzung Jugend- vs. Erwachsenenstrafrecht
  • Eltern und Sorgeberechtigte — Beratung zu Verfahren, Schulfragen, Mediation

Typische Vorwürfe reichen von Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz bis zu Verkehrsdelikten, Cybercrime und Schulstreitigkeiten mit strafrechtlicher Dimension.

Unser Ansatz — Erziehung statt Überreaktion

Das Jugendstrafrecht priorisiert Erziehung und Resozialisierung. Wir nutzen diese Grundlage aktiv:

  • Erzieherische Maßnahmen statt harter Strafe, wo rechtlich möglich
  • Begleitung bei polizeilicher Vernehmung — Schweigen, Aussage, Teilgestaltung
  • Abstimmung mit Eltern, Schulen und Jugendämtern — transparent und mandatsorientiert
  • Schadenswiedergutmachung und Mediation — außergerichtliche Lösungen
  • Vermeidung von Eintragungen — wo Einstellung oder mildere Sanktionen erreichbar sind

Ziel ist ein Ergebnis, das die Zukunft des jungen Menschen nicht unnötig belastet — ohne die Ernsthaftigkeit des Verfahrens zu unterschätzen.

Verfahrensablauf — was Familien erwarten können

1. Erstkontakt — oft durch Eltern; wir erklären Verfahren, Rechte und nächste Schritte
2. Akteneinsicht und Strategie — Jugendrichter, Erziehungsgedanke, Alternativen zur Strafe
3. Vorbereitung auf Vernehmung — altersgerecht, ohne Druck, mit klaren Optionen
4. Hauptverhandlung — Vertretung vor dem Jugendgericht, Plädoyer, Nachverfolgung
5. Nachsorge — bei Bewährung, sozialer Trainingsmaßnahme oder Auflagen

Besonderheiten im Jugendstrafrecht

  • Schweigepflicht gegenüber Eltern ist nicht absolut — wir beraten, was sinnvoll geteilt wird
  • Schulische Konsequenzen — oft parallel zum Verfahren; wir koordinieren, wo möglich
  • Medien und Öffentlichkeit — besonders sensibel bei jungen Mandanten

Kosten und Versicherung

Die Kosten richten sich nach dem RVG. Eltern tragen in der Regel die Verteidigungskosten. Rechtsschutzversicherungen decken Jugendstrafrecht oft mit — wir prüfen Deckung und Selbstbeteiligung.

Wenn Ihr Kind oder ein naher Jugendlicher in ein strafrechtliches Verfahren gerät, sollten Sie früh anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen — bevor die erste Vernehmung ohne Vorbereitung stattfindet.

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